1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Arten von Aufträgen bzw. Verträge zwischen P+R Analytiklabor, Petra Rauser, Im Bletzenfeld 29, 78727 Oberndorf am Neckar und dem Auftraggeber Anwendung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich zu ergänzen.
2. Gültigkeit
Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Mündliche Erklärungen oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
3. Lieferzeiten
Soweit kein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist, gelten folgende auf Erfahrungswerten beruhende
Richtzeiten:
Standarduntersuchungen: 5 bis 10 Arbeitstagen
Aufgrund von aufwändigeren Analysenaufträgen (Problemlösungen) können längere Lieferzeiten entstehen. Die Richtzeit beginnt nach Eingang der Untersuchungsmuster inklusiv Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen.
Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflussbereiches liegen, insbesondere durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmung, Unwetter oder Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen aller Art, unvorhersehbarer Hindernisse, Krankheiten, Sonderwünsche des Bestellers oder ähnliches, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
4. Preise
Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der gültigen Preisliste oder eines schriftlichen Angebotes und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung von P+R Analytiklabor. Bis dahin anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind nach Erhalt sofort rein netto ohne Abzug fällig. Der Preis versteht sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gerät der Kunde in Verzug oder werden P+R Analytiklabor Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder die Erfüllungsbereitschaft des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist P+R Analytiklabor berechtigt die Analysenergebnisse erst nach Eingang der Zahlung, dem Kunden zu übermitteln. Bei Neuverträgen oder vor weiterer Auftragsausführung Vorauszahlung in Höhe des gesamten Auftragswertes zu verlangen oder von bereits erteilten Aufträgen zurückzutreten und von dem Kunden eine Vergütung für die von P+R Analytiklabor bereits gemachten Aufwendungen und erbrachten Leistungen zu verlangen.
6. Proben
Die Verantwortung und Kosten für die Anlieferung und Beschaffenheit der Proben obliegt dem Kunden.
Das Restmaterial der zur Untersuchung überlassenen Proben – soweit die Beschaffenheit dies zulässt – wird 2 Wochen nach Prüfung entsorgt oder auf Wunsch kostenpflichtig zurückgesandt.
Für Probenrückstellmuster ist der Auftraggeber zuständig.
Die Analysenergebnisse sowie die zugrunde liegenden Rohdaten werden 5 Jahre aufbewahrt.
7. Methodik / Haftung
Die von P+R Analytiklabor entwickelten Analysenverfahren gelten als geistiges Eigentum von P+R Analytiklabor.
Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Auslieferung von selbst entwickelten Analysenvorschriften oder Untersuchungsverfahren, ausgenommen sind Analysenvorschriften, die im Auftrag und gegen Verrechnung erfolgten.
Nähere Angaben zu den Kenndaten der verwendeten Untersuchungsmethoden stehen dem Auftraggeber auf Anfrage jedoch zur Verfügung.
Für die ausgewiesenen Analysenresultate sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
Beinhalten Untersuchungsmuster spezielle Risiken, hat der Auftraggeber durch Kennzeichnung der Mustergefäße und im Auftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch ein Untersuchungsmuster verursacht werden.
8. Anwendbarkeit des Arbeitsergebnisses
Die ausgewiesenen Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die uns zugestellten und untersuchten Prüfmuster.
Darüber hinausgehende Aussagen auf Basis der Prüfergebnisse sind nicht zulässig. Der Auftraggeber verwendet die im Rahmen des Auftrages von P+R Analytiklabor gefertigten Prüfungsergebnisse und Auskünfte nur für seine eigenen Zwecke.
Die Vervielfältigung und Veröffentlichung von Prüfergebnissen und Auskünfte o.ä. zu einem anderen als dem Vertragszweck bedürfen der schriftlichen Zustimmung von P+R Analytiklabor.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte, die diesen AGB´ s unterliegen, ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in beiden Fällen Oberndorf am Neckar. P+R Analytiklabor ist jedoch berechtigt, nach eigener Wahl den Geschäftspartner auch an jedem anderen Gericht zu verklagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
|